Paul Orthuber e.K., freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut
Das KFZ-Sachverständigenbüro Paul Orthuber, Landshut erstellt Sachverständigengutachten und Bewertungen für: PKW, LKW, Motorräder, Baumaschinen, Kommunal und Landmaschinen.
Montag, 27. Januar 2014
Sonntag, 19. Januar 2014
Sonntag, 8. Dezember 2013
Leasingrückgabe von Fahrzeugen und seine Tücken...
Hat der Leasingnehmer schlechte oder wenig Erfahrung mit dem Leasinggeber oder grundsätzlich mit dem Thema der Rückgabe gemacht, so kann die Erstellung eines Gutachtens kurz vor der Leasingrückgabe eine klare Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs ermöglichen. Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie einen freien und neutralen Kfz-Sachverständigen, eine leasingversierte Werkstatt oder einen Gutachter aus den Prüforganisationen beauftragen.
In der Regel ist bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges kein Gutachter vor Ort. Die Abnahme und Übergabe, sowie die Aufnahme von Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden wird durch einen vom Leasinggeber bestellten Mitarbeiter durchgeführt.
Rückgabe- / Zustandsgutachten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden erstellt und sollten neben der textlichen Beschreibung auch eine aussagekräftige Fotodokumentation beinhalten.
Die Kosten für ein derartiges Gutachten für private Leasingnutzer sollten dabei im Bereich von 120,- bis 250,- € liegen. Der Preis für ein derartiges Gutachten richtet sich in der Regel dabei nach dem Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Prüftiefe und dem Wagenzustand. Dabei ist von erheblicher Relevanz, ob es sich um einen Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Für Sie als privaten Leasingnehmer sind die Kosten für ein Gutachten am besten zu handhaben, wenn es sich um einen zuvor ausgehandelten Fest- / Fixpreis incl. aller Nebenkosten und der Mehrwertsteuer handelt.
Weitere Informationen zu den Bewertungskriterien für PKW und Transporter bei der Fahrzeugrückgabe finden Sie z.B. beim Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmer.
Auch von diversen Leasinggesellschaften werden hierzu Leitfäden herausgegeben, wie z.B. Faire Fahrzeugbewertung von ARVAL, LeasePlan oder der Deutschen Leasing AG.
Wie hier schon zu erahnen ist birgt die Rückgabe eines Fahrzeugs erhebliche monetäre Risiken, da nicht zuletzt zum Teil die Unwissenheit der Leasingnehmer auf unverschämte Art und Weise ausgenutzt wird. Dies geht auch z.B. aus der Überschrift der Fa.ARVAL hervor.
Es kann im Leasingvertrag von vorneherein festgelegt werden, dass am Tag der Rückgabe ein Gutachter nach ihrer Wahl vor Ort sein wird - sollte der Leasinggeber dieses verneinen so sollten Sie keinesfalls den Vertrag unterschreiben. Weiter sollte auch die Kostenübernahme geregelt und verzeichnet sein. Die anfallenden Kosten übernimmt entweder kulanterweise der Leasinggeber oder werden dem Leasingnehmer zugeschrieben.
Wichtig: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind vorab und am Tag der Rückgabe erstellte Gutachten nicht unweigerlich rechtlich anerkannt, sondern dienen vielmehr als Parteibeitrag des Leasinggebers oder Leasingnehmers.
Die Erstellung eines Vorgutachtens, also ein Gutachten, das vor dem offiziellen Termin der Leasingrückgabe entsteht, bietet sich als Argumentationshilfe und von Fall zu Fall als frühzeitiges Instrument der Parteienschlichtung an.
Eine hochwertige, fachgerechte und mängelfreie Aufbereitung des Fahrzeuges bietet sich vor der Rückgabe in den meisten Fällen an und spart Ihnen meist viel Geld.
Die meisten freien Kfz-Sachverständigen und Organisationen beraten Sie gerne und kostenlos, so wie wir auch...
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Verfasser:
Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße 1c, 84032 Landshut
Bildquelle:
http://www.pixelio.de
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Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut
Tel.: 0871-3309319, 0871-1438246, Mobil: 0175-6982612
Fax: 0871-1438247
Mail: orthuber.paul@hotmail.de / orthuber@audatex.de
Internet: http://www.kfz-sv-orthuber.de
Paul Orthuber e.K. – freier Kfz-Sachverständiger
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Alle Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind deshalb ohne Gewähr!
Für Ihren Erfolg sind Sie ganz alleine selbst verantwortlich!
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Fahrzeugleasing,
Gebrauchsspuren.,
Leasingrückgabe,
Lkw-Leasing,
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Zustandsgutachten
Standort:
84032 Landshut, Deutschland
Montag, 28. Oktober 2013
Paul Orthuber e.K., freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebss...
Paul Orthuber e.K., freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebss...: Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und Anlagen auf Echtheit überprüfen - so einfach ...
Kilometerstand bei Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und Anlagen auf Echtheit überprüfen...
Kilometerstand bei
Gebrauchtfahrzeugen / Betriebsstunden bei Bau- / Landmaschinen und
Anlagen auf Echtheit überprüfen - so einfach gehts... - oder auch
nicht...
Es
werden heutzutage viele Tricksereien bei dem richtigen Kilometerstand
eines Gebrauchtfahrzeuges gemacht. Dieses Phänomen ist auch immer
häufiger bei der Laufleistung (Betriebsstunden) von Bau- und
Landmaschinen anzutreffen. Daher ist es nicht selten, dass der eine
oder andere Käufer sich unsicher ist, wenn er ein gebrauchtes
Fahrzeug oder eine gebrauchte Bau- oder Landmaschine kaufen möchte.
Gehören
Sie auch dazu?
Sie
können meistens anhand mehrerer Merkmale an einem Gebrauchten
erkennen, ob es sich um den richtigen Kilometerstand /
Betriebsstundenstand handelt, bzw. dieser kompatibel mit der Anzeige
ist.
Beispiel:
Porsche
Boxster S 3.2 (987), 3179 ccm, 206 KW / 280 PS, Bj. 2006, EZ:
01.07.2006, Cabrio 2
(KBA
0583/499)
|
|
Bildquelle:
Fahrzeugbewertung - Paul Orthuber e.K. - Kfz-Sachverständigenbüro,
D- 84032 Landshut
|
|
Fahrzeug 1
|
Fahrzeug 2
|
Laufleistung
= 62.500 KM
|
Laufleistung
= 162.500 KM
|
Wert
= 20.723,00 EUR
|
Wert
= 14.327,00 EUR
|
Aktueller
Händler-Einkaufswert incl. Mehrwertsteuer und Serienbereifung,
lt. DAT.
(DAT
€uropa-Code®
01
710 017 003 0001 DE001 4390)
|
|
Differenz
|
6.396,00
EUR
|
(Hier an
diesem Beispiel können Sie sehr schnell erkennen, dass es hier um
viel Geld geht!)
ADAC -
Initiative gegen Tacho-Betrug
Das
„Zurückdrehen“ eines Tachos geht heute mit den entsprechenden
Geräten kinderleicht. Es dauert meist nur Sekunden und wird –
obwohl gesetzlich verboten – von vielen „Dienstleistern“ zu
Preisen ab 50 Euro pro Auto überall angeboten. Das Ziel dabei
ist, den Wert eines Gebrauchtwagens beim Verkauf auf betrügerische
Weise zu steigern oder Leasing-Strafzahlungen zu vermeiden.
|
Aktuelle
Situation
Laut
Berechnungen der Polizei ist an jedem dritten in Deutschland
verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden. Der
verfälschte Kilometerstand führt pro Fahrzeug im Durchschnitt zu
einer illegalen Wertsteigerung von 3000 Euro. Das bedeutet allein
für
Deutschland
einen jährlichen Schaden von fast sechs Milliarden Euro. Opfer
sind in erster Linie die privaten Gebrauchtwagen-Käufer.
Die
„Dienstleister“ verwenden handliche, leicht bedienbare
Manipulationsgeräte, die für etwa 7.000 Euro legal erhältlich
sind. Diese Geräte enthalten
eine
Software, mit der die meisten Autos binnen 30 Sekunden auf einen
beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können. Nach
Erscheinen neuer Fahrzeugmodelle gibt es kurzfristig
Software-Updates.
Dennoch
dürfte die Dunkelziffer viel höher liegen!
|
Wie
geht das?
Die
„Dienstleister“ verwenden handliche, leicht bedienbare
Manipulationsgeräte, die für etwa 7.000 Euro legal erhältlich
sind. Diese Geräte enthalten eine
Software,
mit der die meisten Autos binnen 30 Sekunden auf einen beliebigen
Kilometerstand manipuliert werden können. Nach Erscheinen neuer
Fahrzeugmodelle gibt es kurzfristig Software-Updates. Inzwischen
werden sogar voll funktionsfähige China-Kopien von
Manipulationsgeräten zu Preisen ab 200 Euro angeboten, die auch
jeder Laie bedienen kann.
Bei
fast allen Autos lässt sich der Kilometerstand ohne Ausbau des
Tachos oder anderer Teile beliebig verstellen - durch Anschluss
des Manipulationsgerätes an den einheitlichen Diagnose-Stecker
über den jedes Fahrzeug ab etwa Baujahr 2000 verfügt.
Meist
genügt es, einen der „Dienstleister“ anzurufen und mit ihm
einen Termin auf einem Parkplatz zu vereinbaren. Bei einer großen
Razzia im Jahr 2011 hat die Polizei in München ein Auto mit einer
echten Laufleistung von 700.000 Kilometern sichergestellt, das auf
150.000 Kilometer „heruntergedreht“ worden war. Mit echtem
Tachostand etwa 5000 Euro wert, konnte es aufgrund des
manipulierten Tachos (und nach der üblichen Aufbereitung) für
15.000 Euro verkauft werden – ohne dass dies aufgefallen wäre. |
Wann
wird manipuliert?
Tachos
werden nicht nur kurz vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens
manipuliert. Kilometerstände zu frisieren ist – weil es so
einfach geht – auch während der Nutzung des Autos üblich,
damit die falschen Daten in der „Fahrzeug-Historie“ der
Hersteller-Werkstatt eingetragen werden und so weniger
Laufleistung vortäuschen. Denn Manipulationen dienen u. a. dazu,
ein Auto unter die beim Leasing vereinbarte Laufleistung zu
drücken und somit Abzüge beim Restwert zu sparen oder um zu
Unrecht eine Garantie- beziehungsweise Kulanzleistung kostenlos in
Anspruch zu nehmen. Richtig teuer kann es werden, wenn der
Besitzer meint, dass etwa der Zahnriemenwechsel laut Tachostand
noch Zeit hat, tatsächlich aber aufgrund der echten Laufleistung
schon längst fällig ist. Wenn dann der Zahnriemen wegen
Überschreiten des Wechsel-Intervalls reißt, kann dies
schlimmstenfalls zu einem tausende Euro teuren Motorschaden
führen. |
Wie
manipulationssicher sind Autos?
ADAC
Tests haben ergeben: Keines der aktuellen Fahrzeuge kann als
manipulationssicher gelten. Das Herunterdrehen des Tachostandes
ist bei allen Modellen so simpel und billig, dass sich beim
Verkauf ein deutlicher Gewinn aus der Manipulation schlagen lässt.
Die Kosten dafür beginnen – je nach Modell - bei 50 Euro und
enden in einigen wenigen Fällen bei 500 Euro.
Der
ADAC weist nachdrücklich darauf hin, dass das Verschweigen der
tatsächlichen Gesamt-Laufleistung (und das Einstreichen eines
dadurch höheren Erlöses beim Gebrauchtwagenverkauf, das Drücken
der Leasing-Schlussrate oder aber das Erschleichen einer Garantie-
bzw. Kulanzleistung) einen Betrug darstellt. Hierfür sieht das
Gesetz eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren vor. |
(Quelle:
http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/tacho-manipulation/)
Richtigen
Kilometerstand / Betriebstundenstand durch einfache Merkmale erkennen
Beim
Anschauen eines Gebrauchtwagens / einer Gerauchtmaschine fällt Ihr
Blick sicher auch unter anderem auf den Kilomterstand /
Betriebsstundenstand.
- Sollte Ihnen dieser komisch vorkommen und viel zu wenig Laufleistung im Verhätnis zum Baujahr aufweisen nehmen Sie sich die Abnutzung von Lenkrad, Fußpedalen, Hebeln, Schaltern und Fahrersitz genauestens unter die Lupe. Je mehr diese abgegriffen, kaputt oder verschmutzt sind, desto höher kann der Kilometerstand / Betriebsstundenstand dieses Gebrauchten liegen.
- In einzelnen Fällen kann auch ein Einsehen des Motors und anderer Bauteile entscheidend sein. Allerdings pflegt jeder sein Fahrzeug / Maschine auf seine Weise und deshalb sind die Abnutzung und das Einsehen keine 100 % -ige Sicherheit zur Überprüfung der Echtheit der Laufleistung.
- Überprüfen Sie die Fahrzeug- / Maschinenunterlagen (z.B. Serivceheft, Rechnungen, HU-Berichte, udgl.) sorgfälltig! Dies gibt meist einen schnellen Aufschluß über die Historie des Fahrzeuges oder der Maschine.
- Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein dies zu prüfen, ist es allemal anzuraten sich professionelle Hilfe zu holen!
- Viele Sachverständige, sowie auch die Prüforganisationen bieten zu relativ kleinen Kosten Bewertungen und Überprüfungen an und sind über das Internet auch allerorts leicht zu finden.
- "Vorsicht ist bei den sogenannten Online-Bewertern geboten. Denn wer ist das, wer und was ist ein Besichtiger / Checker / Prüfer udgl., ist die Plattform im Fall einer falschen Beratung / Bewertung auch haftbar?"
- Sollten Sie einem Betrüger aufgesessen sein, haben alle diese genannten und evtl. gewonnenen Eindrücke in einem Rechtsstreit keine Beweiskraft. Sie sind als rein subjektive Eindrücke zu werten.
Gebrauchtfahrzeuge
/ Gebrauchtmaschinen auf Echtheit der Laufleistung überprüfen...
Ist
Ihr neuer Gebrauchtwagen / neue Gebrauchtmaschine mit einem digitalen
Tacho / Betriebsstundenzähler ausgestattet, können Sie diesen auf
Echtheit überprüfen lassen.
- Hier können Sie mit Hilfe des Steuergerätes ermitteln, auf was sich der tatsächliche Kilometer- / Betriebstundenstand beläuft, da das Steuergerät die gelaufenen Kilometer speichert. Bei manchen Fahrzeugen werden die Stände auch noch in zusätzlichen Steuergeräten, wie z.B. ABS, Getriebe, Hydraulik usw. gespeichert.
- Der wahre Profifälscher wird versuchen auch diese Einträge zu verändern, bzw. die Steuergeräte mit einer Softwarekopie überschreiben. Dies wird vielfach auch mit dem s.g. "Chiptunning" bzw. "Flashen" beworben.
- So manche Hersteller von Fahrzeugen und Maschinen sind sich dieser Problematik durchaus bewusst und haben einen Schreibschutz in ihren Steuergeräten verbaut. Dennoch bietet dieser nur einen begrenzten Schutz, denn die meisten Eprom´s (Speicherbausteine) sind beim Elektronik-Fachhandel für kleines Geld frei käuflich zu erwerben.
- Die Möglichkeit mit dem Zündschlüssel den genauen Kilometerstand zu prüfen ist genau so unsicher wie die zuvor beschriebene Variante mit den Steuergeräten.
- Zwar werden im Schlüssel selbst die Kilometer gespeichert, aber wenn ein zweiter, bzw. Ersatzschlüssel benutzt wird, werden diese im eigentlichen Schlüssel nicht gepeichert.
- Des weiteren können diese genauso überschrieben, bzw. umprogrammiert werden wie die Steuergräte auch.
Dennoch
gibt es hier auch die Möglichkeit mit hochwertigen
Speicherlesegeräten sowie durch die mikroskopische Analyse der
Lötstellen oder der UV-Licht Bestrahlung diese Manipulationen
aufzudecken und auch rechtssicher zu dokumentieren.
Auch
der Motor des Gebrauchtfahrzeuges, LKW´s oder der Gebrauchtmaschine
speichert die Laufleistung ab. Hier ist aber grösste Vorsicht
geboten, da dieser einfach auch vielfach von den Einsatzbedingungen
und dem Bediener / Fahrer abhängig ist, sowie auch von den
regionalen Unterschieden.
Beispiel:
Sie
möchten einen Audi A4 TDI - Quattro mit ca. 100.000 und vier Jahre
alt Kaufen, Einsatzbedingungen und Fahrer hatten identische
Eigenschaften.
Zur
Auswahl stehen Ihnen vier Fahrzeuge mit gleicher Farbe und
Ausstattung.
- Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Raum Bozen (I) (regional) gefahren.
- Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Raum Hannover (regional) betrieben.
- Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Stadtgebiet Rom (I) (regional) gefahren.
- Der Pkw wurde z.B. überwiegend im Bundesgebiet (überregional) gefahren.
Die
Frage ist nun: Welcher der vier Fahrzeuge wird wohl den höchsten und
welcher den niedrigsten Verschleiß aufweisen?
Wie
Sie an diesem Besipiel erkennen können ist dies keine leichte
Fragestellung!
Dennoch
kann davon ausgegangen werden, dass das erste Fahrzeug den höchsten
Verschleiß aufzeigen wird, da es durch die Topografie der
Landschaft und den Temperaturunterschieden zwangsläufig einer
anderen Belastung ausgestetzt war als beispielsweise das vierte
Fahrzeug das überregional über viele Autobahnkilometer hinweg
betrieben worden ist.
- Bei einer Untersuchung des Motorenöls wird wohl der dritte Pkw relativ schlecht abschneiden, da einfach der PH-Wert des Öls durch den Meersalzanteil (Natriumclorid) im Öl verhältnismässig hoch sein dürfte, sowie auch der Anteil von Kalium, Magnesium und Mangan.
(Hinweis:
Die Öle selbst sind pH neutral (Wert = 7.0). Auswerten lässt sich
nur das im Öl gebundene Wasser und die darin gebunden Säuren /
Stoffe.)
Neu
am Markt wirbt eine Firma (Tacho-Spion) damit, dass man mit der
sogenannten Ultraschallmesstechnik den Tacho-Drehern auf die Spur
kommen kann.
(Die
Ultraschallmesstechnik im 40 mHz Bereich ist an sich nichts neues.
Diese Technik wird seit langer Zeit schon bei der Überprüfung z.B.
von Industrieanlagen, Maschinenlagerungen und / oder auch zur
Leckageortung unter anderem auch in der Luftfahrt eingesetzt.)
Zitiere
die Fa. Tacho-Spion: Die Messung selbst erfolgt bei
Betriebstemperatur und Leerlaufdrehzahl mit einer sogenannten
Körperschallsonde. Von einem Anzeigegerät werden die Messwerte
abgelesen und anschließend in die internetbasierte Datenbank
übertragen.
- Nach einer kurzen algorithmischen Auswertung erhält der Anwender sofort den interpretierten Verschleißzustand im Verhältnis zum Kilometerstand angezeigt und in einem Protokoll ausgedruckt.
- Wie an dem vorigen Beispiel leicht zu erkennen ist, stösst diese Technik auch sehr schnell an seine Grenzen und ist meiner Ansicht nach keinesfalls rechtssicher.
- Auch selbst der Anbieter schreibt nichts von einer objektiven Bewertung, sondern kann nur eine äusserst subjektive Aussage über den Zustand treffen.
- Dennoch hat diese Technik allemal seine Daseinsberechtigung, undichte Gummidichtungen, Windschutzscheiben, rissige Unterdruckschläuche, durchschlagende Zündkabel oder Lecks an der Druckluftbremsanlage können mit diesen Geräten aufgespürt werden. Selbst defekte Hydrostößel oder Einspritzdüsen lassen sich damit bei laufenden Motor in rund zwei Minuten finden, so Tacho-Spion.
- Wie Sie hier an dieser Stelle unschwer enkennen können, ist es auch für einen Fachmann nicht einfach jemanden Ratschläge für das richtige Hinsehen und Verhalten beim Kauf eines Gebrauchten bzw. einer Gebrauchtmaschine zu geben.
Ratschläge für
den Kauf von Gebrauchtwagen / Gebrauchtmaschinen mit richtigem
Kilometerstand, bzw. Betriebstundenstand...
Sehen
Sie sich das Fahrzeug und / oder die Maschine sehr genau an, auch Ihr
Bauchgefühl kann ein guter Ratschlaggeber sein.
- Es kann auch von Vorteil sein, wenn Sie sich in Ruhe den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein wenn er vorhanden ist, sowie ggf. die Betriebserlaubnis genau anzusehen. Prüfen Sie möglichst die Fahrgestell- (FIN / VIN) bzw. Seriennummer (Informationen wo Sie diese finden, finden Sie in der Bedinungsanleitung des Fahrzeugs / Maschine) auf Stimmigkeit.
- Sie sollten zum Schluss unbedingt noch eine Probefahrt mit dem Gebrauchten machen. Möglicherweise entdecken Sie noch den einen oder anderen Mangel am Fahrgestell, Fahrwerk, Getriebe und nicht zuletzt am Motor.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit einen Standard-Kaufvertrag, wie Sie beim ADAC, autoscout24.de oder mobile.de erhältlich bzw. kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Sollten Sie keinen der vorgenannten Kaufverträge zur Verfügung haben, so verzichten Sie bitte auf Formulierungen wie z.B. die "abgelesene Laufleistung" beträgt ..., sondern bestehen Sie auf die "Gesamtlaufleistung" beträgt ... .
Zitat:
Wer schreibt der bleibt!
Wenn
Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie von dem Fahrzeug oder der
Maschine die Finger weg oder Sie beauftragen einen Sachverständigen
ihres Vertrauens mit der Prüfung des Fahrzeuges oder der Maschine.
Dies kann durchaus eine lohnende Investition sein!
Sie sind beim Kauf
Ihres Gebrauchten auf einen Laufleistungsbetrüger hereingefallen...
Als
erstes sollten Sie die Ruhe bewahren...
Zitat:
In der Ruhe liegt die Kraft!
Nehmen
Sie nach Möglichkeit den Kontakt mit einem visierten
Kfz-Sachverständigen auf. Dieser kann relativ leicht eine Vorprüfung
von Fahrzeug / Maschine und deren Unterlagen durchführen und wird
Sie über die weitere Vorgehensweise umfangreich Informieren.
Hinweis:
Indizien sind für einen Profi relativ einfach und schnell zu
erkennen, hingegen sind rechtssichere Beweise meist nur schwer zu
finden und auch nachzuweisen!
Bestätigt
sich Ihr Verdacht dahingehend, dass Sie betrogen wurden, sollten Sie
umgehend ein Beweissicherungsgutachten erstellen lassen, sowie einen
Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen.
Der
Anwalt Ihres Vertrauens wird Sie sicherlich weiter eingehend beraten
und ggf. die weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten.
Ihr
Kfz-Sachverständiger
Paul
Orthuber, Landshut
Mittwoch, 21. August 2013
Unfallschäden aufdecken... - Können kleine Geräte verdeckte Blechschäden auffinden?
Unfallschäden können repariert, überspachtelt und -lackiert sein.
Mit kleinen schlauen Hilfsgeräten können diese Stellen herausgefunden werden
Unfallschäden zerstörungsfrei untersucht und anschaulich dokumentiert vom Kfz-Sachverständigen, sollte ein muss für jeden Käufer von einem hochwertigen Gebrauchtfahrzeug sein!Allzu gerne wird von Verkäufern eines Gebrauchtwagens zur Farbdose und Spritzpistole gegriffen, um einen Mangel oder Schaden beim Verkauf des Wagens möglichst unsichtbar zu machen. Des öfteren ist dann schon in der Anzeige zu lesen „Fahrzeug wurde aufbereitet“ udgl., das heißt dann für einen erfahrenen Fahrzeugbewerter und/oder Kfz-Sachverständigen bei dem Wagen waren einige Dellen, Lackschäden und Kratzer vorhanden die beseitigt wurden.
(Mir als Kfz-Sachverständigen sind die Fahrzeuge am liebsten die im Zustand so sind wie sie sind, das heißt nicht das der Wagen voller Dreck und Speck sein sollte – selbstverständlich sollte das Fahrzeug gereinigt und gewaschen sein, aber auch nicht mehr!)
Beispiel: Ein Gebrauchtwagen mit 3 Jahren und einer Laufleistung von 80.000 Km weist unweigerlich gewisse „Gebrauchsspuren“ auf, wie kleine Steinschläge am vorderen Stoßfänger oder kleine Kratzer im Einstiegsbereich usw..)
Beispiel 1: VW Passat Variant 2.0 TDI EZ.: 05/2012 KM: 19.700 |
Beispiel 2: Hummer H3 EZ: 08/2006 KM: 58.000 |
Kleine Steinschläge an der vorderen Stoßstange sichtbar. | Kleine Abschürfungen und Dellen an der hinteren Stoßstange erkennbar, verursacht durch Anhängerbetrieb. |
Andererseits kann natürlich nicht von Fahrzeugbesitzern verlangt werden, den Wagen nach einem Unfallgeschehen verbeult zu lassen, damit zu einem späteren Zeitpunkt bei der Weitergabe die Unfallschäden sofort sichtbar sind. Gegen eine handwerklich einwandfreie und damit von außen her nicht sichtbare Reparatur ist nichts einzuwenden. Den diese stellt nicht nur die Optik wieder her, sondern ist viel mehr für den Korrosionsschutz und den Werterhalt des Fahrzeugs unerlässlich.
Dennoch mindert auch ein fachlich sauber reparierter Unfallschaden an der Karosserie zu Recht den Wert eines Wagens unter Umständen erheblich. Dieser ist meist auch von visierten Kfz-Sachverständigen nur schwer einzuschätzen und zu berechnen. Das Risiko, dass sich Korrosion bzw. Rost an den instandgesetzten Stellen bildet bleibt bestehen. Auch bei einem kleinen Unfallschaden können weitere Bauteile in Mitleidenschaft gezogen worden sein, die man diesen nicht sofort ansieht. Es ist durchaus möglich, dass Schäden erst Jahre nach dem Unfallereignis auftreten. Dem Besitzer ist es dann nahezu unmöglich den ursprünglichen Zusammenhang mit dem Unfallschaden nachzuweisen.
Bei jedem unfallbeschädigten Fahrzeug besteht das Restrisiko, dass nicht alle Schäden bei der Aufnahme und Reparatur erkannt und ordnungsgemäß beseitigt wurden. Aus diesen Grund ist es bei der Wertermittlung eines gebrauchten Fahrzeugs wichtig, reparierte Unfallschäden genau zu erfassen und diese auch entsprechend zu dokumentieren. Die gängigsten Werkzeuge hierfür sind Messgeräte zur Lackschichtdickenmessung, Endoskope und Videoendoskopkameras.
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Lackschichtdickenmessgeräte | Endoskopkamera / Videoendoskopkamera |
Bedeutung der Lackschichtdickenmessung
Die Lackschichtdickenmessung misst die Dicke der Beschichtung auf dem metallischen Untergrund. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschichtung aus Basislack, Decklack, Spachtelmasse oder aus mehreren Schichten übereinander besteht.Die meisten Profimessgeräte arbeiten mit zwei verschiedenen Messverfahren: Das magnetische Verfahren wird bei Stahlkarosserien und das Wirbelstromverfahren bei Leichtmetallkarosserien angewendet.
Bei Neufahrzeugen ist die Lackschichtdicke üblicherweise zwischen 80 µm (= 0,08 mm) und 130 µm (= 0,13 mm) dick. Mit zunehmenden Alter können auch deutlich dünnere Schichten gemessen werden, da die oberste Lackschicht allen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist wie Sonne, Regen, Wind und natürlich auch der Waschstraße usw..
Wird die Lackschicht zu dünn, ist zu erwarten dass sich bald der erste Rost in Form von dem sogenannten Flugrost bildet und zeigt.
Werden Schichtdickenwerte über 200 µm (= 0,20 mm) gemessen, kann angenommen werden das zumindest nachlackiert wurde. Bei noch dickeren Schichten kann weiter davon ausgegangen werden, dass sich Spachtelmasse zwischen Lack und Metall befindet.
Durch die Messung an verschiedenen Stellen stellt man fest, wie ausgedehnt der Bereich mit erhöhten Messwerten ist. Ändern sich lokal häufig die Messwerte, so kann davon ausgegangen werden dass das darunterliegende Metall entsprechend bearbeitet wurde und verbeult war.
Dokumentation der Messergebnisse
Diese reichen von der einfachen Auflistung bis hin zu halbautomatischen Messsystemen, wo die Messergebnisse nach einem festen Schema mit dem jeweiligen Fahrzeugbild unterlegt dargestellt werden.(Wichtiger Hinweis: Alle Messwerte die mit einer Handberührung des Messgerätes stattgefunden haben sind in einem Rechtsstreit nur bedingt verwendbar, da sie in sich die Gefahr der Manipulation bergen.)
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Z.B.: Das CarCheck System von Dr. Nix. | Z.B.: Darstellung einer Handaufnahme. |
Das Fahrzeug sollte möglichst kpl. durchgemessen werden
Leider geben die Hersteller keine Werte an, so sind vorschnelle Aussagen an dieser Stelle keinesfalls angebracht.Es sollte immer das ganze Fahrzeug im Abstand von ca. 25 – 30 cm durchgemessen werden. Dabei können sich durchaus Unterschiede bis zu ~ 30 % ergeben – also wer selbst sein neues „Schätzchen“ untersuchen will sollte immer das ganze Auto untersuchen.
Wird hierbei ein Schaden festgestellt, so heißt dies noch lange nicht das es sich um einen größeren Unfallschaden gehandelt haben muss. Ergänzende Informationen hierfür können z.B. mit einem Endoskop und/oder einer Endoskopkamera gewonnen werden.
Auch bei den sogenannten Joung- und Oldtimern ist größte Vorsicht geboten da vor 30 Jahren werksseitig viel dicker lackiert wurde. Die damaligen Lackdicken lagen bei ca. 300 µm bis 400 µm.
Mit hochwertigen Messgeräten können auch mit Folien überklebte Fahrzeugteile gemessen werden, wie sie z.B. an Wohnmobilen vorhanden sind.
Gehen Sie kein Risiko ein – denn es geht um Ihr Geld...
Wer beim Kauf eines neuen Gebrauchten kein Risiko eingehen will sollte die Fahrzeugbewertung und Unfallfreiheitsprüfung in eine professionelle Hand geben.Allen Ortes befinden sich freie Kfz-Sachverständige sowie die einschlägigen Prüforganisationen (sind einfach über Google oder Bing und andere Suchmaschinen zu finden) die für Sie gerne die Fahrzeugbewertung vornehmen. Egal ob Sie in Hamburg zuhause sind und ihr Traumwagen in München steht oder umgekehrt.
Hier an dieser Stelle soll dennoch von sogenannten Onlinebewertern gewarnt werden, denn eine „Plattform“ und ein sogenannter „Checker“ (wer ist das?) ist noch lange kein Kfz-Sachverständiger - ganz zu schweigen von der Haftung einer falschen Kaufempfehlung die Sie unter Umständen sehr viel Geld kosten kann.
"author" Paul Orthuber
Paul Orthuber e.K. - freier Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße 1c
D- 84032 Landshut
Tel.: +49 871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
Fax: +49 871 1438247
info@kfz-sv-orthuber.de / orthuber.paul@hotmail.de / orthuber.paul@gmail.com
www.kfz-sv-orthuber.de / www.orthuber-landshut.de / www.kfz-gutachter-muc.de
www.kfz-gutachter-nürnberg.de / www.kfz-gutachter-münchen.net
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Standort:
84032 Landshut, Deutschland
Mittwoch, 7. August 2013
Blogs von Paul Orthuber, freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenhei...
Blogs von Paul Orthuber, freier Kfz-Sachverständiger, D- 84032 Landshut: Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenhei...: Ein Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit, die durchaus viel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es d...
Dienstag, 6. August 2013
Verkehrsunfall meist eine unangenehme Angelegenheit...
Ein
Verkehrsunfall ist meistens eine nerven aufreibende Angelegenheit,
die durchaus viel Ärger und Aufwand nach sich ziehen kann. Wenn es
dazu noch zu Verlusteinbußen kommt und die Versicherung die Zahlung
verweigert, wird für viele Unfallbeteiligte der Unfall zum reinsten
Alptraum und führt zu schlaflosen Nächten.
Damit
es nicht soweit kommt, sollte jeder Verkehrsteilnehmer seine
Pflichten und Rechte kennen und diese auch entsprechend nutzen.
Es
gilt grundsätzlich der § 249 BGB - Art und Umfang des
Schadenersatzes; wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt
wird, bekommt seine Kosten vom Schädiger, bzw. Unfallverursacher
ersetzt. Dies beinhaltet sowohl Reparaturkosten und Anwaltshonorar,
wie auch Leihwagen- und / oder Nutzungsausfall-, Gutachterkosten und
so weiter. Letztere sind in der Regel erforderlich, um den Schaden am
Fahrzeug objektiv festzuhalten und nachweisbar zu dokumentieren. Ohne
eine fachkundige Dokumentation in Form eines Gutachtens kann es zu
bösen Überraschungen kommen. Nicht selten gerät ein Geschädigter
vor Gericht in die Situation, dass er mangels Beweisen eine
Teilschuld zugesprochen bekommt.
Ein
solcher Umstand lässt sich meist nur dann verhindern, wenn es ein
aussagekräftiges Gutachten von
einem ausgebildeten unabhängigen
Sachverständigen gibt. Ein qualifizierter Gutachter sollte wissen,
worauf es bei der Unfallschadenaufnahme und bei der späteren
Gutachtenerstellung ankommt. Bereits ein einziger Satz oder eine
falsche Angabe im Gutachten und / oder im Unfallbericht können dazu
führen, dass das Gutachten wertlos wird und im nach hinein ein neues
Gutachten erstellt werden muss. Dies ist jedoch meist nicht so
einfach, allem voran dann nicht, wenn das Unfallfahrzeug bereits
entsorgt oder repariert wurde.
Viele
Betroffene wissen nicht, dass sie selbst, nach der geltenden
Rechtsprechung einen Anwalt, Gutachter und Werkstatt nach ihrer Wahl
bestimmen dürfen und nicht auf die Vorgaben der erstattungspflichtigen Versicherung angewiesen sind, bzw. diese noch weniger befolgen
müssen.
Dennoch
versuchen viele Versicherungsunternehmen über ihre Servicehotline
den Geschädigten von seinem Recht abzuhalten. Die verantwortliche
Versicherung muss den Sachverständigen und bei Bedarf auch einen
Anwalt ihres Vertrauens bezahlen, es sei denn, dass es sich lediglich
um einen Bagatellschaden handelt. Von einem solchen Bagatellschaden
ist immer dann auszugehen, wenn der Schaden unter ca. 750 Euro liegt.
Ein seriöser freier Sachverständiger kann hier den Geschädigten
entsprechend beraten und zur Klärung der Sachlage beitragen. Er
kennt die Möglichkeiten der Schadensregulierung und kann für den
Geschädigten zur wichtigen Stütze werden.
Fazit:
Falls Sie sich als Geschädigter nicht sicher sind, wenden Sie sich
an einen freien Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen oder einen
Anwalt Ihres Vertrauens -hier bekommen Sie sicherlich kompetente
Auskunft über die nötigen Schritte und der gleichen mehr.
Autor /
Verfasser:
Paul
Orthuber e.K.
Freier
Kfz-Sachverständiger
Gallmeierstraße
1c
D- 84032
Landshut
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871 33009319 / +49 871 1438246 / +49 175 6982612
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unfallschadenaufnahme
Standort:
Landshut, Deutschland
Sonntag, 26. Mai 2013
Tageszulassung – ein Werbegag des Fahrzeughandels oder doch mehr?
Man spricht von einer Tageszulassung, wenn ein Neuwagen vom Fahrzeughändler
einen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet wird.
Ab jetzt ist es kein Neuwagen mehr und Rabattgrenzen fallen eventuell weg!
Ob für Sie eine „Tageszulassung“ unter anderem auch „Kurzzeitzulassung“
genannt interessant ist, muss jedermann für sich selbst entscheiden… - dennoch
kann es ein lohnendes Geschäft sein.
Bei den sogenannten
Tageszulassungen oder auch Kurzzeitzulassungen werden die Fahrzeuge vom Händler
einen Tag auf seinen Namen zugelassen und gleich am nächsten Tage wieder
abgemeldet. Für diesen Vorgang müssen die Fahrzeuge weder bei dem zulassenden
Händler stehen noch bewegt werden, der Kilometerstand bleibt bei unverändert
und entspricht dem eines Neuwagens. Aus rechtlicher Sicht sind diese Fahrzeuge
als Neufahrzeuge anzusehen, wenn diese weiterhin dem aktuellen Modell entsprechen
und es nicht länger als höchstens 12 Monate beim Händler stehen.
Vor- und Nachteile die eine Tageszulassung mit sich bringt.
Der Kunde profitiert meist durch einen günstigeren
Einstandspreis. Das erworbene Fahrzeug entspricht dem eines Neuwagens und man profitiert
von der Neuwagengarantie. Dennoch ist hier Vorsicht geboten; denn die
Neuwagengarantie gilt ab dem Tag der Erstzulassung. Sollte der Wagen also schon
längere Zeit auf dem Hof des Händlers stehen, vermindert sich damit natürlich
die Restlaufzeit der Garantie und für Sie entsteht dadurch ein gewisser
Nachteil. Dieser Nachteil der zugleich auch ein höheres Risiko für Sie bedeutet
sollte sich im Nachlass selbstverständlich zu Ihren Gunsten wiederspiegeln.
Wie alles im Leben gibt
es zwei Seiten, die jeder für sich selbst individuell bewerten muss. Sollten
Sie dennoch eine Tageszulassung erwerben sind Sie nicht der Erstbesitzer,
sondern vielmehr der Zweitbesitzer. Bei einer späteren Veräußerung des
Fahrzeugs kann dies unter anderem eine erhebliche Wertminderung und dadurch
eine Erlösminderung bedeuten. Je nach Fahrzeugtyp, Haltedauer und Hersteller verhält
sich diese regressiv zum Fahrzeugalter – je jünger das Fahrzeug desto höher die
Minderung. Wie des öfteren von vielen Händlern beworben – ist kein Nachteil bei
einer Veräußerung zu erwarten, da die Tageszulassung nachgewiesen werden kann.
Diese Werbebotschaft ist schlichtweg falsch, denn der potentielle Käufer
erwartet von Ihnen, dass Sie diesen ehemaligen Preisvorteil entsprechend
weitergeben. Gleichermaßen verhält es sich zum Beispiel bei einem
Unfallschaden, denn der Sachverständige stellt bei Bedarf den tatsächlichen tagesaktuellen Wert des Fahrzeuges fest und dies kann für
Sie unter Umständen zu großen Einbußen führen. Ein weiterer Nachteil ist darin
zusehen, dass Sie das Fahrzeug mit der Ausstattung und Farbe so übernehmen wie
es ist. Wobei Sie hier sehr genau hinsehen sollten, denn durch die
Harmonisierung in der EU kann das Fahrzeug durchaus in einem anderen EU-Land
zugelassen worden sein, sowie auch die Ausstattungspakete von einem anderen
EU-Land beinhalten. Wie zum Beispiel; die deutsche Variante hat serienmäßig
eine Klimaanlage verbaut, wo hingegen die spanische Variante eine Klimaanlage
mit Klimaautomatik besitzt. Dennoch heißt dies nicht dass der Wagen je
spanischen Boden gesehen hat. Also Augen auf, dann kann auch eine
Tageszulassung eine lohnende Investition sein. Der große Vorteil liegt
natürlich darin, dass das Fahrzeug sofort verfügbar ist und vom Käufer
übernommen werden kann.
Die Autoversicherung bei Tageszulassungen.
Verschiedene
Versicherungen bieten unter anderem spezielle Rabatte für Neufahrzeuge an, die
Sie evtl. durch die Tageszulassung nicht mehr nutzen können – also vorher bei
Ihrer Versicherung nachfragen! Es sollten sich daher alle erwähnten Nachteile
die mit dem Kauf einer Tageszulassung verbunden sind, im gewährten
Preisnachlass wiederfinden. Sollte dies nicht der Fall sein so ist es
sicherlich ratsam die Finger von einer Tageszulassung zu lassen und sich besser
einen Neuwagen anzuschaffen.
Der Vorteil für den Hersteller und/oder Importeur.
Für den Fahrzeughersteller / Importeur und Händler hat die
Tageszulassung gewisse Vorteile. Der Hersteller und/oder Importeur profitiert
dadurch dass zum Beispiel die Zulassungsstatistik nach oben schnellt, oder das
Herstellerwerk Überhänge leichter abbauen kann, bzw. festgebuchte
Seefrachtkapazitäten (insbesondere Einheiten aus Asien und den USA) im vollem
Umfang genutzt werden können usw. .
Der Vorteil für den Autohändler.
Die Vertragshändler haben meist in ihrem Händlervertrag mit
dem Hersteller und/oder Importeur eine Abnahmeverpflichtung die mit einer
Rabatt- und Boni-Staffelung gekoppelt ist gezeichnet. Weiter ist er meist bei
einer Tageszulassung nicht mehr an die vom Hersteller / Importeur vorgegebenen
Rabattgrenzen für Neufahrzeuge gebunden und kann somit den Preis selbst frei
gestalten. Daneben gibt es sicherlich für den Händler noch viele weitere
Vorteile wenn er das Marketinginstrument der Tageszulassungen nutzt. Er kann
dadurch den Fahrzeugbestand von einem Typ in seinem Gebiet erheblich erhöhen. Dies
schlägt sich zum Beispiel positiv in der Bevorratung von Ersatzteilen durch
kürzere Liegezeiten nieder und somit kann ein besseres Betriebsergebnis
(Cash-Flow) erzielt werden.
Fazit
Ein fabrikneues Fahrzeug vom Autohaus kaufen und dennoch
viel weniger als für einen Neuwagen zahlen! Mit einer Tageszulassung kann sich
so einiges sparen lassen. Jedoch sollte man sich den Besonderheiten die mit
einer Tageszulassung verbunden sind im Klaren sein.
Verfasser:
Paul Orthuber – freier Kfz-Sachverständiger, Gallmeierstraße
1c, 84032 Landshut
Bildquelle:
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